Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Definitionen

Vertrag: bezieht sich auf den Vertrag zwischen Bang&Clean und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, inklusive der Offerte, der Bestellung, der AGBs und jeder anderen (schriftlichen) Urkunde, die zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

Bang&Clean: bezieht sich auf Bang&Clean Technologies AG, eine Schweizerische Aktiengesellschaft mit Schweizer Handelsregisternummer CHE-109.576.672.

Bestandteile: bezieht sich auf die zu reinigenden Bestandteile durch Bang&Clean, wie in der Offerte beschrieben.

Kunde: bezieht sich auf die Person, mit der Bang&Clean den Vertrag abschliesst.

AGBs: bezieht sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Offerte: bezieht sich auf die Offerte von Bang&Clean an den Kunden, die die Erbringung von Dienstleistungen anbietet.

Vertragspartei oder Vertragsparteien: bezieht sich auf Bang&Clean und den Kunden, einzeln oder gemeinsam.

Preis: bezieht sich auf die vom Kunden zu zahlende Vergütung an Bang&Clean für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss dem Vertrag, wie in der Offerte beschrieben.

Bestellung: bedeutet die schriftliche Annahme der Offerte durch den Kunden.

Dienstleistungen: bezieht sich auf die gemäss Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen durch Bang&Clean an den Kunden.

Anlage: bezieht sich auf die Anlage, auf welche die Bestandteile sich befinden, wie in der Offerte beschrieben.

2. Allgemeine Grundsätze

2.1. Diese AGBs sind anwendbar auf die Erbringung von Dienstleistungen gemäss dem Vertrag.

2.2. Bang&Clean widerspricht ausdrücklich entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden; jeder anderslautende Vertrag bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Bang&Clean.

3. Erbringung von Dienstleistungen

3.1. Der Kunde bezahlt den Preis, während Bang&Clean die Dienstleistungen an den Kunden erbringt unter Einhaltung der Vertragsbedingungen und in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen.

3.2. Bei der Erbringung der Dienstleistungen wird Bang&Clean:

3.2.1. mit dem Kunden zusammenarbeiten und die angemessenen Anweisungen und Regeln des Kunden befolgen (z.B., Sicherheitsanforderungen auf der Anlage);

3.2.2. die Dienstleistungen mit der gebotenen Vorsicht, Geschicklichkeit und Sorgfalt erbringen in Übereinstimmung mit den Regeln der guten Branchenpraxis;

3.2.3. entsprechend qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter auswählen und einsetzen, um die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen zu gewähren; und

3.2.4. alle Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge und andere Gegenstände zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.

3.3. Nach Erbringen der Dienstleistungen oder Beendigung des Vertrages (unabhängig davon, was zuerst eintritt), wird Bang&Clean sein Personal dazu veranlassen, die Anlage zu räumen und in einem sauberen, sicheren und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

4. Verpflichtungen des Kunden

4.1. Die Dienstleistungen werden in Abstimmung mit dem Kunden erbracht und der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um die Erbringung der Dienstleistungen zu erleichtern.

4.2. Während des Zeitraums, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, hat der Kunde besorgt zu sein für:

4.2.1. die Sicherheit in Übereinstimmung mit den üblichen Sicherheitsrichtlinien;

4.2.2. den Zugang zur Anlage für das Personal von Bang&Clean;

4.2.3. die Organisation einer Aufsichtsperson und eines Sicherheitsmannes, die für den Zugang zur Anöage und zu den
Bestandteilen verantwortlich sind, sowie ein Rettungsteam bei Bedarf;

4.2.4. einen sicheren Lagerraum auf der Anlage für die Geräte von Bang&Clean; und

4.2.5. Sanitäreinrichtungen auf der Anlage für das Personal von Bang&Clean.

4.3. Der Kunde hat für die Entfernung und sichere Entsorgung aller von den Bestandteilen entfernten Rückstände zu sorgen.

4.4. Der Kunde ist verantwortlich für:

4.4.1. die Sicherstellung der Zugangskontrolle und der Zugangsberechtigung zu engem Raum (falls vorhanden) in den Bestandteilen, sowie für die Durchführung von Gas- und O2-Messungen in diesem engen Raum während des gesamten Zeitraums, in dem die Dienstleistungen erbracht werden;

4.4.2. den Erhalt aller erforderlichen Bewilligungen, Genehmigungen, Erlaubnisse, alles auf eigene Kosten, oder für das Ergreifen ähnlicher notwendiger Massnahmen, falls vorhanden, für die Gewährleistung der Erbringung von Dienstleistungen auf der Anlage; und

4.4.3. die Feststellung, ob die Erbringung der Dienstleistungen mit allen Gesetzen, Regelungen und Usanzen übereinstimmt, die bei der Durchführung dieses Vertrages anwendbar sind.

5. Haftung

5.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung von Bang&Clean ausdrücklich ausgeschlossen für:

5.1.1. Verletzungen, Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die der Kunde direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen erleidet; und/oder

5.1.2. Schäden an den Bestandteilen, an der Anlage, an den Geräten auf der Anlage, die nicht im Eigentum von Bang&Clean sind, und/oder an anderen Gegenständen oder Besitz auf der Anlage, die nicht im Eigentum von Bang&Clean sind, und die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind.

5.2. In keinem Fall haftet Bang&Clean dem Kunden für:

5.2.1. Verluste oder Gewinne, Geschäfte, Einnahmen, Goodwill oder Einsparungen; und/oder

5.2.2. direkte, besondere oder Folgeschäden.

5.3. Keine Bestimmung dieses Vertrags ist so auszulegen, dass die Haftung einer der Vertragsparteien für eigene grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten beschränkt oder ausgeschlossen wird.

6. Geistiges Eigentum

6.1. Die Rechte an geistigem Eigentum, die vor Abschluss des Vertrages bestanden, bleiben durch den Abschluss des Vertrages unberührt, ausser der Vertrag bestimmt etwas anderes.

6.2. Soweit nicht anderweitig geregelt, gehört das geistige Eigentum an allen Arbeitserzeugnissen, die in Erfüllung des Vertrages aus den Tätigkeiten von Bang&Clean resultieren, ausschliesslich Bang&Clean.

6.3. An Abbildungen, Zeichnungen, Texten, Kalkulationen und sonstigen Werken betreffend Technologien, Verfahren, Geräten und Werkzeugen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden, behält sich Bang&Clean die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte muss der Kunde die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bang&Clean einholen.

6.4. Dem Kunden ist es untersagt, Informationen über die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Technologien, Verfahren, Geräten und Werkzeugen in irgendeiner Form zu sammeln. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Fotos, Videos, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen sowie Berichte davon zu erstellen oder zu speichern.

7. Höhere Gewalt

7.1. Keine der Vertragsparteien haftet für Verzögerungen oder Fehler bei der Erfüllung des Vertrags, die sich aus Umständen ergeben, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Vertragspartei liegen.

7.2. Der Klarheit halber wird ausdrücklich festgehalten, dass auch Epidemien und Pandemien (z.B. Covid-19) als höhere Gewalt gelten. Bang&Clean haftet unter anderem nicht für Fälle, in denen das Personal von Bang&Clean aufgrund einer Epidemie oder Pandemie den Ort, an dem die Dienstleistungen zu erbringen sind, nicht oder verspätet erreicht, oder wenn es die Dienstleistungen nicht oder nur verspätet erbringen kann.

7.3. Der Kunde hält Bang&Clean für alle Kosten schadlos, die aufgrund von Einschränkungen die wegen einer Epidemie oder Pandemie entstehen, einschliesslich, aber ohne darauf beschränkt zu sein, Kosten für Quarantäne-Hotels, medizinische Behandlungen und Flugumbuchungen.

7.4. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen, wenn solche Umstände zu einer Verzögerung oder zu Fehler bei der Vertragserfüllung führen und wenn diese Umstände wegfallen.

8. Versicherung

Bang&Clean verfügt über eine Handwerkerhaftpflichtversicherung mit einer Obergrenze von CHF 10 Millionen.

9. Preis und Zahlungsbedingungen

9.1. Der Preis richtet sich nach den Angaben in der Offerte.

9.2. Kurzfristige Änderungen des in der Offerte festgelegten Zeitplans führen zu zusätzlichen Kosten, die zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Neuplanung vereinbart werden müssen.

9.3. Alle angegebenen Beträge beinhalten noch keine Mehrwertsteuer, weshalb sie im Falle der Mehrwertsteuerpflicht in der jeweils gültigen Höhe berechnet wird.

9.4. Bang&Clean stellt dem Kunden nach Erbringen der Dienstleistungen oder Beendigung des Vertrages gemäss Art. 10.2 eine Rechnung aus (unabhängig davon, was zuerst eintritt).

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung von Bang&Clean zu zahlen.

10. Inkrafttreten und Beendigung

10.1. Der Vertrag tritt mit dem Datum der Bestellung in Kraft und endet automatisch mit dem Erbringen der Dienstleistungen durch Bang&Clean und Zahlung des Preises durch den Kunden, es sei denn, der Vertrag wird gemäss Art. 10.2 beendet.

10.2. Unbeschadet eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs kann jede Vertragspartei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, sofern die andere Partei:

10.2.1. eine wesentliche Verletzung einer Verpflichtung aus dem Vertrag begeht;

10.2.2. wiederholt gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag verstösst;

10.2.3. sich einem Kontrollwechsel, d.h. einer Fusion, einem Verkauf, einer Akquisition oder einer Reorganisation unterzieht und, sei dies direkt oder indirekt, alle oder im Wesentlichen alle Stimmrechtsanteile und/oder Vermögenswerte umfasst;

10.2.4. zahlungsunfähig wird oder über sie ein Konkurs-, Insolvenz-, Liquidationsverfahren eröffnet wird, sie sich in Bezug auf ihre Vermögenswerte oder ihrem Unternehmen einer Umstrukturierung oder einem ähnlichen Verfahren unterzieht; oder

10.2.5. gegen gesetzliche Verpflichtungen im Bereich des Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechts verstösst.

11. Sonstiges

11.1. Der Vertrag regelt das gesamte Abkommen und Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Abkommens und ersetzt alle früheren Verträge, Vereinbarungen, Verhandlungen und Gespräche zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages.

11.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind für die Parteien nur wirksam, gültig oder bindend, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem rechtsgültig bevollmächtigten Vertreter der Parteien unterzeichnet werden.

11.3. Die Vertragsparteien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei den Vertrag oder seine Rechte aus dem Vertrag oder einem Teil davon. Nicht abtreten oder übertragen.

11.4. Sollte ein Teil des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages durch diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht berührt und die unwirksame, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame, rechtsgültige oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Willen der Parteien, wie er im Vertrag zum Ausdruck kommt, so nahe wie möglich kommt.

12. Geltendes Recht

Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, unter Ausschluss (i) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (Wiener Kaufrechtskonvention) und (ii) der schweizerischen Kollisionsregeln.

13. Mediation

13.1. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, werden einem Mediator gemäss der Schweizerischen Schiedsordnung für Wirtschaftsmediation der Swiss Chambers' Arbitration Institution vorgelegt. Es gilt die zur Zeit der Zustellung des Mediationsbegehrens in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung.

13.2. Der zu ernennende Neutrale ist ein qualifizierter Schweizer Rechtsanwalt.

13.3. Der Sitz der Mediation ist Zürich, Schweiz.

13.4. Das Mediationsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt.

14. Schiedsverfahren

14.1. Wenn solche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum, an dem der Mediator bestätigt oder ernannt wurde, durch Mediation vollständig beigelegt wurden, so werden Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche endgültig und verbindlich durch ein Schiedsverfahren nach Massgabe der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern der Swiss Chambers' Arbitration Institution beigelegt. Es gilt die zur Zeit der Zustellung Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung.

14.2. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3.

14.3. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, Schweiz.

14.4. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt.

Version 210809